Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.09.2009)
Dachdeckerei Sommerfeld, Inh. Ronny Sommerfeld (Auftragnehmer/Lieferant)

I Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen, sonstigen Leistungen des Auftragnehmers.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn der Auftragnehmer dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Bei Rücktritt vom Auftrag, sowie Stornierung von Auftragsteilen (welche nicht als Eventualpositionen im Auftrag auswiesen sind) durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, einen pauschalen Betrag (entgangenen Gewinn) in der Höhe von 15 % der Auftragsrücktrittsumme zu verrechnen.
Weiters behält sich der Auftragnehmer für die bereits getätigten Leistungen einen Schadensersatzanspruch nach tatsächlichem Aufwand vor.

II Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen rechtswirksam erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers bzw. Lieferanten oder Auslieferung der Ware zustande. Die Auftragsbestätigung kann per Postbrief, Telefax, E-Mail, Internet oder in sonstiger elektronischer Textform erteilt werden.
Sollte die Auftragsbestätigung nicht mit dem Auftrag übereinstimmen, so ist der Auftraggeber bzw. Käufer verpflichtet, binnen einer Woche nach Ausstellung des Bestätigungsschreibens schriftlich zu widersprechen.
Der Auftragnehmer bzw. Lieferant ist zu geringfügigen Abweichungen in den Modellen, im Material, in der Ausführung und in den Maßen berechtigt.
Jede Änderung oder Annullierung eines Auftrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

III Kostenvoranschläge
Unsere Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt; für die Richtigkeit wird jedoch keine Gewähr übernommen.
Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich.
Kostenvoranschläge, Angebote, sowie dazugehörige Pläne, Zeichnungen usw. dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung zugänglich gemacht werden.

IV Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Ergeben sich hiergegen - auch zu einem späteren Zeitpunkt - begründete Bedenken oder erkennbare Zweifel, so kann der Auftragnehmer bzw. Lieferant die Erfüllung sämtlicher Verträge von einer Vorauszahlung oder ausreichender Sicherheitsleistungen abhängig machen. Der Auftragnehmer bzw. Lieferant kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nach entsprechender Aufforderung binnen 2 Wochen weder eine Vorauszahlung noch eine ausreichende Sicherheitsleistung erfolgt.
Bei Vorliegen eines Investitionsplanes ist die Akontozahlung jeweils am 1. Tag des Arbeitsbeginns und weitere Teilzahlungen jeweils am Montag der Fälligkeitswoche dem Konto des Auftragnehmers gutzuschreiben.
Regieleistungen werden wöchentlich abgerechnet, sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungserhalt fällig und stehen in keinem Zusammenhang mit dem vereinbarten Investitionsplan.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gebühren an Verzugszinsen 10 % p.a, zuzüglich Mahnspesen und Verwaltungsaufwand.
Sämtliche wie auch immer geartete Gegenforderungen vom Auftraggeber an den Auftragnehmer unterliegen einem Aufrechnungsverbot.

V Preisänderungen
Erhöhen sich in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Leistung die Rohstoff-, Energie- oder Lohnkosten, so ist der Lieferant berechtigt, eine dieser Erhöhung entsprechende Anpassung des vereinbarten Preises zu verlangen.

VI Abnahmeverpflichtung für Baustofflieferungen (gilt nicht für Bauausführung)
Für den Fall, dass der Auftragnehmer auch die Bauführung übernimmt, verpflichtet sich der Auftraggeber unwiderruflich, sämtliche für das Bauvorhaben benötigten Baumaterialien vom Auftragnehmer zu beziehen.
Der Auftraggeber ist von dieser Verpflichtung nur dann befreit, wenn er dem Auftragnehmer ein schriftliches Anbot über diese benötigten Materialien von anderen Unternehmen vorweist und der Auftragnehmer schriftlich mitteilt, denselben Auftrag bzw. dieselbe Lieferung nicht zu denselben Bedingungen durchführen zu wollen.

VII Lieferung, Lieferzeiten und Ausführungsfristen
Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet, dass die Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Zufahrtsstraße möglich ist.
Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart wurde.
Die Anlieferung ist nur vor die Baustelle möglich. Die Zustellung in Häuser, gleich ob in das Erdgeschoss oder andere Stockwerke ist nicht möglich.
Baustellen müssen mit schweren Lastzügen befahrbar sein. Der Auftraggeber bzw. Abnehmer hat für die unverzügliche Abladung zu sorgen, andernfalls werden etwaige zusätzliche Aufwendungen verrechnet. Eine gewünschte Abladung (diese erfolgt gegen gesonderte Verrechnung) bedeutet das Abstellen der Ware auf einer, vom Auftraggeber vorgesehenen und geeigneten Abstellfläche direkt neben dem Lastzug.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit dem Versand ab Lager bzw. Werk auf den Auftraggeber bzw. Abnehmer über.
Transportschäden müssen dem Lieferanten unverzüglich bei Anlieferung der Ware angezeigt und sofort schriftlich gemeldet werden, dies bei sonstigem Anspruchsverlust.
Bei Selbstabholung hat der Abnehmer zu prüfen, ob die Ware einwandfrei verladen ist; Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, dies bei sonstigem Anspruchsverlust.
Liefertermine und Ausführungsfristen gelten als nur annähernd vereinbart, wenn sie nicht vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
Hat der Auftragnehmer bzw. Lieferant eine Lieferfrist als verbindlich bestätigt, so beginnt diese im Zweifel mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung auf dem Konto des Lieferanten. Ist die Leistung von einer Mitwirkung des Auftraggebers abhängig, so beginnt die Frist nicht, bevor der Käufer seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
Die Lieferpflicht bzw. Ausführungsfrist ruht, solange sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis und/oder Mitwirkungsverpflichtungen in Verzug befindet.
Baustellenverzögerungen, welche durch den Auftraggeber, in welcher Art auch immer, verursacht werden, berechtigen den Auftragnehmer zur Einforderung der durch den Verzögerungsverlauf entstandenen Mehrkosten (wie verlängerte Vorhaltefristen der Baustelle, nicht geplante Baueinstellungszeiten und damit verbundene Mehrkosten von Baustellenübersiedlungen, und dgl.)
Baustellenverzögerungen, welche durch den Auftraggeber verursacht werden, entbinden den Auftragnehmer in jeglicher Art und Weise von der Einhaltung des Bauzeitplanes.
Baustellenspezifisch bestellte Ware wird seitens des Auftragnehmers nicht zurückgenommen.
Bei Zu- und Umbauten kann es in der Rohbauphase zum Eindringen von Feuchtigkeit kommen. Der Auftragnehmer ist bemüht derartige Hinterwanderung weitgehend zu vermeiden, sollte arbeits- oder witterungsbedingt dennoch Feuchtigkeit in das bewohnte Gebäude eindringen, trifft dem Auftragnehmer aus diesem Titel kein Verschulden. Seitens des Auftraggebers ist eine Kontrollpflicht und Mitsorgeverpflichtung gegeben.

VIII Höhere Gewalt
Wird dem Auftragnehmer die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich eine vereinbarte Leistungszeit um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine vom Käufer für die Leistung gesetzte Frist, insbesondere auch für Nachfristen.
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, Mobilmachung, Ein- und Ausfuhrverbote, Blockaden, Naturgewalten, Witterungsbedingungen etc. Andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände sind insbesondere Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitskämpfe, auch wenn sie bei Vorlieferanten des Lieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Lieferant dem Käufer mit.

IX Sachmängelhaftung
Offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt einer Leistung bzw. Übergabe einer erbrachten Leistung anzeigen. Ist der Käufer Kaufmann, so gelten zusätzlich die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB). Soweit Mängel nicht rechtzeitig angezeigt werden, gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
Überhaupt muss jede Mängelrüge schriftlich erfolgen. Soweit Mängelrügen unberechtigt erhoben werden und hierdurch für den Auftragnehmer Kosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
Bei Vorliegen von Mängeln ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung, zum Austausch, zur Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mangelfreier Ware und bei Unvollständigkeit zur Nachlieferung berechtigt.
Eine vom Auftraggeber für die Nacherfüllung gesetzte Frist ist nur angemessen, wenn sie mindestens sechs Wochen beträgt. Soweit die Lieferungen von Waren und/oder Leistungen des Auftragnehmers von Vorproduzenten oder Vorlieferanten etc. abhängen, verlängern sich die als angemessen anzusehenden Nachfristen jedenfalls in Entsprechung hiezu. Jede Fristsetzung bedarf der Schriftform.
Sämtliche Rechte des Auftraggebers wegen eines Mangels der gelieferten Sache verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, deren Verlängerung ausgeschlossen ist.
Soweit Mängel auf Leistungen von Subunternehmern des Auftragnehmers zurückzuführen sind, tritt der Auftragnehmer dem Auftraggeber schon jetzt sämtliche ihm gegen Subunternehmer zustehenden Gewährleistungs- bzw. Regressansprüche an Zahlung statt bzw. an Leistung statt ab und nimmt der Auftraggeber diese Abtretung an.

X Übergabezeitpunkt
Soweit der Übergabezeitpunkt nicht schriftlich festgehalten wurde oder eine ausdrückliche schriftlich, mündliche oder konkludente Abnahme erfolgt ist, ist der Zeitpunkt der Übergabe jedenfalls dann bewirkt, wenn nach Beendigung der Lieferungen und/oder Leistungen des Auftragnehmers nicht binnen 14 Tagen ein schriftlicher Einwand erhoben wurde.

XI Haftung
Eine Pflicht des Auftragnehmers zum Ersatz von Schäden an einer Person sowie von sonstigen Schäden (insbesondere Sachschäden) ist ausgeschlossen, soweit diese der Auftragnehmer oder eine Person, für die er einzustehen hat, den Schaden nur leicht oder grob fahrlässig verschuldet hat. Die Beweislast trifft den Auftraggeber.
Bei Vorliegen eines Verbrauchergeschäftes gilt der Haftungsausschluss nur für Sachschäden sowie für leicht fahrlässige Herbeiführung eines Schadens, wobei den Auftraggeber (Verbraucher) die Beweislast für das Vorliegen eines groben Verschuldens oder Vorsatzes trifft.

XII Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Waren, Baustoffe bzw. Baumaterialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Werklohnes und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Auftragnehmers bzw. Lieferanten.

XIII Auftragsunterlagen
Alle dem Käufer überlassenen Abbildungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Schutzrechten. Nachahmungen sind streng untersagt. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen.

XIV Erfüllungsort, Gerichtsstand, Ausland
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stadthagen.
Der Auftragnehmer bzw. Lieferant ist berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist deutsches Recht anwendbar.

XV Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  • Am Bückeberg 45
    31655 Stadthagen

Über uns

Unsere Firma wurde im Jahr 2001 nach abgeschlossener Meisterprüfung von Ronny Sommerfeld gegründet. Von Anfang an setzt unsere Dachdeckerei auf umfangreiche Erfahrungen, kompetente Beratung und qualifizierte Ausführung.

Unsere Leistungen
  • Dämmen
  • Dachabdichtungen
  • Sanierungen
  • Dachreparaturen
  • Innenausbau
  • Schornsteinsanierungen
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Kontakt

Dachdeckerei Sommerfeld
Am Bückeberg 45
31655 Stadthagen

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Fr.: 8:00 - 15:00 Uhr

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